Bildung und Erziehung schaffen die Grundlagen für die Zukunftsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft. Sie sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb muss das Bildungswesen öffentlich verantwortet und finanziert werden. Es soll Chancengleichheit für alle garantieren, vor allem in einer Schule, die keinen zurücklässt. Allen Kindern und Jugendlichen von der Krippe bis zur Hochschule muss es kostenfrei offenstehen.
Von diesen Zielen ist die Realität in Deutschland weit entfernt: In den letzten 15 Jahren sind mehr als 20 Prozent der Stellen im Bildungswesen abgebaut worden. Dafür wurden die Lehrverpflichtungen erhöht, die Gruppen und Klassen vergrößert, die Einkommen gesenkt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen. Schulbauten verfallen, für Lehr- und Lernmittel müssen Eltern tief in die Tasche greifen.
International ist Deutschland wegen seiner viel zu geringen Investitionen in Bildung weit abgeschlagen – das zeigen Untersuchungen wie PISA und TIMSS.
In der Bundesrepublik hat sich ein differenziertes Hochschulwesen herausgebildet: Universitäten vermitteln eine wissenschaftliche Ausbildung, während Fachhochschulen auf der Grundlage angewandter Forschung auf den Beruf vorbereiten. Noch ist die flächendeckende Versorgung gesichert, die Privatisierung der Hochschulen gefährdet dies allerdings. Private Unis erheben weit höhere Studiengebühren als staatliche; Studierwilligen aus sozial schwachen Familien wird ein Studium damit erschwert. Und: Forschung und Lehre wären abhängig von Drittmitteln, was ihre Unabhängigkeit und Freiheit gefährdet.
Früher wandte sich die Volkshochschule an breite Bevölkerungsschichten, die zuvor von einer höheren Bildung ausgeschlossen waren. Heute ist es ihre Aufgabe, Erwachsenen- und Weiterbildung im Sinne eines "lebenslangen Lernens" zu organisieren. Die Volkshochschulen finanzieren sich durch Zuschüsse von Gemeinden und Ländern, Förder- und Werbemittel und nur zu einem kleinen Teil aus Teilnehmerentgelten. Dadurch können sie allen Menschen relativ kostengünstig Fortbildungsangebote machen.
In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht. Deshalb muss der Staat sicherstellen, dass alle schulpflichtigen Kinder auch zur Schule gelangen können. Ist die Schule zu weit weg und auch mit dem Fahrrad nicht mehr zu erreichen, übernimmt der öffentliche Personennahverkehr diese Aufgabe. Abseits der Ballungsräume ist die Schülerbeförderung ein wichtiges Standbein des öffentlichen Verkehrs – Einsparungen in diesem Bereich würden deshalb in vielen Regionen das Mobilitäts-Grundangebot empfindlich einschränken.
Die politische Bildung ist eine wichtige Stütze der demokratischen Gesellschaft, da sie die Bürger/-innen in die Lage versetzt, sich in politischen und gesellschaftlichen Fragen eine Meinung zu bilden und sich in die politische Willensbildung einzubringen. Öffentliche Einrichtungen wie die Bundeszentrale für politische Bildung erstellen Materialien, mit denen sie Schulen und interessierte Bürger/-innen über die verschiedenen Politikfelder informieren und die demokratischen Entscheidungsmechanismen unseres Staates erklären. Auch um der sinkenden Wahlbeteiligung entgegenzuwirken, sollte die Politik weiterhin in eine hochwertige politische Bildungsarbeit investieren.
Nach der Auflösung des DDR-Staatssicherheitsdienstes Stasi haben bis Ende des Jahres 2006 mehr als 2,3 Millionen Menschen einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (auch Birthler-Behörde genannt) gestellt. Die öffentliche Trägerschaft des Archivs garantiert, dass die Akten für die Interessierten kostengünstig und für Betroffene oder Verfolgte des DDR-Regimes kostenfrei zugänglich sind. Um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Menschen zu wahren, müssen diese sensiblen Aufgaben von öffentlich Bediensteten wahrgenommen werden.
Laut Grundgesetz haben alle Bürger/-innen das Recht, sich aus öffentlichen, allgemein zugänglichen Quellen informieren zu können. Dazu sind sie auf öffentliche Bibliotheken angewiesen, die ihnen unabhängig von wettbewerbsbedingten Maßstäben eine breite Auswahl gedruckter und digitaler Publikationen zugänglichen machen. Die Büchereien können diese Funktion nur erfüllen, wenn sie dank moderater Gebühren auch von Menschen mit geringen Einkommen genutzt werden können. Bibliotheken gehören zu den sogenannten "freiwilligen kommunalen Leistungen". Deshalb sind sie besonders häufig von Sparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte bedroht.
Wohin mit vermeintlich nicht mehr benötigten Dokumenten, Urkunden und Akten? Die Behörden können sie nicht einfach in den Altpapiercontainer werfen – vielmehr müssen die Papiere geordnet, sicher und bei Bedarf wieder auffindbar aufbewahrt werden, damit sie gegebenenfalls zum Nachweis von Rechtsansprüchen oder als Informationsquelle dienen können. Die öffentlichen Archive vermitteln Einsicht in staatliche Entscheidungen und deren Entstehungsgeschichte sowie behördliches Handeln. Für die Herausgabe von Informationen gibt es klar definierte Regeln, damit die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger/-innen nicht beeinträchtigt werden.
Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben bilden eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Sie sorgen nicht nur dafür, dass die Entscheidungsträger/-innen in der Politik über die erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine „gute“ Gesetzgebung verfügen, sondern auch zum allgemeinen Erkenntnisgewinn beitragen. Im Gegensatz zu privaten, in erster Linie auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Forschungsinstituten, können die bundeseigenen Einrichtungen neben der kurzfristig abrufbaren Beratung auch langfristig angelegte Forschungsansätze verfolgen und sich verstärkt der Grundlagenforschung widmen.
Angehörige des öffentlichen Dienstes arbeiten an den Theatern und Opernhäusern zum kleineren Teil als Schauspieler/-innen oder Sänger/-innen und zum größeren Teil in der Verwaltung oder, wie Maskenbildner/-innen oder Tontechniker/-innen in der Technik und im Handwerk. Durch Kultur- und Staatsverträge gibt der Staat nicht nur für diese Angestellten, sondern auch für das gesamte Theater- und Opernwesen hohe finanzielle Zuschüsse, ohne aber den Kunstbetrieb in seiner freien Ausübung zu beeinträchtigen. Diese künstlerische Freiheit ist bedroht, wenn sich die öffentliche Hand zu sehr aus der Kulturfinanzierung zurückzieht und Sponsoren und Mäzenatentum immer größeren Einfluss auf Spielpläne ausüben können.
Die zoologischen Gärten dienen der Erholung, der Bildung, der Forschung und dem Naturschutz. Einige bedrohte Tierarten wie Wisente, Przewalskipferde, Mhorrgazelle, Kalifornische Kondore, Davidshirsche und Oryxantilopen wären ohne die Zucht- und Auswilderungsprogramme der öffentlichen Tierparks bereits ausgestorben. Mit Privatzoos hat Deutschland schlechte Erfahrungen gesammelt. Gewinnorientierung führte in den 70er Jahren zu den Schlagzeilen wie „Rheumatische Löwen in feuchtem Buchenlaub“. Die Tiere aus unrentablen Privat-Zoos wurden oftmals sogar eingeschläfert, sofern nicht andere Zoos als Herberge für die verwaisten Tiere eingesprungen sind.
Abgesehen vom Bildungs- und Erholungswert für die Bürger/-innen spielen die botanischen Gärten auch für die Wissenschaft und Forschung eine wichtige Rolle. Sie helfen, die Vielfalt der Pflanzenwelt zu erfassen, zu beschreiben und zu ordnen. Den Universitäten, denen sie meist angegliedert sind, liefern die Gärten oft Anschauungsmaterial und ein schier unendliches Reservoir für die Erforschung der pflanzlichen Gene. Würden die botanischen Gärten allein nach betriebswirtschaftlichen Aspekten geführt, so ständen sie wohl bald nicht mehr der interessierten Öffentlichkeit zur Besichtigung, sondern nur noch den Forschungsaufträgen der pharmazeutischen Industrie zur Verfügung.
Nicht alle Begabungen entwickeln sich bei Kindern und Jugendlichen von allein, oftmals bedürfen sie einer gezielten Förderung. Öffentliche Musikschulen bieten eine kostengünstige musikalische Früherziehung und eine solide Grundausbildung im Instrumental- und Gesangsunterricht. Auch die Teilnahme an Chor- und Orchestermusik steht den musikbegeisterten Menschen offen. Um diesen Bildungsauftrag wahrnehmen zu können, brauchen die Musikschulen finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand. Damit können die Lehrkräfte finanziert, die laufenden Kosten getragen und die Leistungen preisgünstig angeboten werden.
Ob Schlösser, Kirchen, Klöster, Wohnbauten, Industrieanlagen, Brücken oder Gärten: Sie können aus historischen, kunstgeschichtlichen, technischen oder städtebaulichen Gründen so bedeutsam sein, dass sie für die Öffentlichkeit und die Nachwelt erhalten werden sollen. Dabei ist diese Denkmalpflege nicht allein die Sache der Ämter. Gemäß dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ müssen die Besitzer/-innen schützenswerter Häuser für die Kosten der Denkmalpflege aufkommen. Die Kürzungen der öffentlichen Haushalte der letzten Jahre haben dazu geführt, dass der Denkmalschutz seitens der öffentlichen Hand immer weniger unterstützt wurde.
Im Vergleich zu anderen Industriestaaten studieren in Deutschland nur relativ wenig junge Menschen (37 Prozent gegenüber 53 Prozent im OECD-Schnitt). Daher ist es ein Ziel staatlichen Handelns, möglichst jeder und jedem, der geeignet und willens ist, die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen. Gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt der Staat Studierenden aus einkommensschwachen Familien einen zinslosen Kredit, der nach Beendigung des Studiums nur zur Hälfte beglichen werden muss. Diese BAföG-Auszahlung wird vom Studentenwerk organisiert, das auch Mensen und Cafeterien betreibt, Studentenwohnheime verwaltet und den Studierenden Beratung und Kinderbetreuung anbietet.